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Aon — Webinar: Nein zur Altersvorsorge 2020 - wie weiter?

16 slides from Aon's conference presentation, Sep 27, 2017

  1. Slide 1: Nein zur Altersvorsorge 2020 - wie weiter?

    Nein zur Altersvorsorge 2020 - wie weiter? Zürich, 27. September 2017 Aon Schweiz AG

  2. Slide 2: Referenten

    Referenten Willi Thurnherr Martin Siegrist Lukas Tanner Principal Consultant Legal Consultant CEO Aon Hewitt business in der Schweiz Office Leader Zürich Aon Schweiz AG 2

  3. Slide 3: Resultat (1)

    Resultat (1) Die Reform der Altersvorsorge 2020 wurde abgelehnt: Verfassungsänderung zur Mehrwertsteuer: 50.05% nein 13.5 von 23 Ständen nein Referendum: 52.7% nein Stimmbeteiligung: 46.7% Aon Schweiz AG 3

  4. Slide 4: Resultat (2) – Erhöhung MwSt erhielt mehr Zustimmung

    Resultat (2) – Erhöhung MwSt erhielt mehr Zustimmung Erhöhung MwSt zu Gunsten AHV Reform AV 2020 Quelle: SRF Besonderheiten: • In den Kantonen Waadt und Luzern wurde die Erhöhung der MwSt angenommen, nicht aber die Reform AV 2020. • Im Kanton Bern machten lediglich 29 Stimmen das «Ja» zur Reform AV

  5. Slide 5: Beweggründe für das Nein der Stimmbevölkerung

    Beweggründe für das Nein der Stimmbevölkerung  Stimmvolk hat die Reform AV 2020 des Parlaments als unausgewogen erachtet  Die Verknüpfung der Erhöhung der MwSt mit der Reform AV 2020 war ein Nachteil – Nicht alle Stimmbürger waren sich dieser Verknüpfung bewusst – Die Vorlage war zu komplex  Mitt

  6. Slide 6: Wo wirft uns der Entscheid zurück?

    Wo wirft uns der Entscheid zurück?  AHV-Finanzierung wird nicht angepasst  MwSt: – Reduktion um 0.3% von 8.0% auf 7.7% per 1. Januar 2018 – Umlageergebnis der AHV wird sich ab 2021 stark verschlechtern – Notwendige Anpassungen in den Rechnungs- und Buchhaltungssystemen verursacht in Q4 2017 Zusatz

  7. Slide 7: Welche Anpassungen sind kurz- / mittelfristig zu erwarten?

    Welche Anpassungen sind kurz- / mittelfristig zu erwarten? AHV  Finanzierung der laufenden bzw. neuen Renten ist sicherzustellen – Neuer Anlauf zur Erhöhung der MwSt sowie der AHV-Beiträge – Erhöhung ordentliches Rücktrittsalter der Frauen auf Alter 65 BVG  Umwandlungssatz muss im BVG-Minimum an a

  8. Slide 8: Müssen Pensionskassen jetzt reagieren?

    Müssen Pensionskassen jetzt reagieren?  BVG-nahe Pensionskassen: – Pensionierungsverluste müssen noch besser budgetiert und kontrolliert werden (-> in Bezug auf Zinsniveau keine Besserung in Sicht) – Es empfiehlt sich, freiwillige Plananpassungen zu prüfen: • Beitrags- und Lohnanpassung • Umwandlun

  9. Slide 9: Umwandlungssätze Alter 65 im aktuellen Marktumfeld

    Umwandlungssätze Alter 65 im aktuellen Marktumfeld PT 2017 PT 2017 PT 2017 GT 2017 GT 2017 Techn. 2.5% 2.0% 1.5% 2.0% 1.5% Zinssatz BVG 2015 5.66% 5.34% 5.04% 5.02% 4.71% VZ 2015 5.54% 5.23% 4.92% 4.96% 4.65% Berechnungsgrundlagen  Umwandlungssatz im Alter 65  Gewichtung Männer / Frauen: 50 / 50 

  10. Slide 10: Umwandlungssätze im aktuellen Umfeld

    Umwandlungssätze im aktuellen Umfeld Realität bei autonomen Pensionskassen RUAG 4.57% im Alter 65, Jahrgang 1952 CS 4.865% im Alter 65 ab 2025 BVK 4.87% im Alter 65, Jahrgang 1952 Tamedia 4.95% im Alter 65 ab 1.1.2018 Manor 5.00% im Alter 65 Publica 5.09% im Alter 65 PK SBB 5.16% im Alter 65 ab 2021

  11. Slide 11: Gesetzgebungsverfahren – welche nächsten Schritte sind zu erwarten?

    Gesetzgebungsverfahren – welche nächsten Schritte sind zu erwarten? Bundesrat Parlament Bundesrat Aon Schweiz AG 11

  12. Slide 12: Vorbereitungen der Politik

    Vorbereitungen der Politik FDP - Papier Motion NR Hegglin • Rentenalter 65 AHV-Referenzalter soll an • MwSt 0,6% zu Gunsten AHV durchschnittliche Lebenserwartung • Flexibilisierung Rentenalter gebunden werden Senkung des UWS auf 6% mit Motion Kommission für soziale Kompensationen Sicherheit und Gesu

  13. Slide 13: Gesetzliche Anpassungen ausserhalb AV 2020

    Gesetzliche Anpassungen ausserhalb AV 2020 Rückzahlung von WEF-Vorbezügen  Mindestbezahlung für WEF-Rückzahlung beträgt neu CHF 10’000 (WEFV) 1e-Pläne (Wahl der Anlagestrategie)  Können für Lohnteile über CHF 126’900 angeboten werden  Bei Austritt ist Mindestgarantie gemäss FZG Art. 17 nicht mehr

  14. Slide 14: Danke für Ihre Aufmerksamkeit

    Danke für Ihre Aufmerksamkeit Aon Schweiz AG 14

  15. Slide 15: Contact List

    Contact List Willi Thurnherr CEO Aon Hewitt business in der Schweiz Aon Hewitt +41.58.266.88.40 willi.thurnherr@aonhewitt.com Martin Siegrist Principal Consultant Aon Hewitt +41.58.266.88.23 martin.siegrist@aonhewitt.com Lukas Tanner Legal Consultant Aon Hewitt +41.58.266.88.36 lukas.tanner@aonhewit

  16. Slide 16: Legal Disclaimer

    Legal Disclaimer © Aon plc 2017. Alle Rechte vorbehalten. Die hierin enthaltenen Informationen und Aussagen sind allgemeiner Natur und beziehen sich daher nicht auf die Umstände einzelner Personen oder Rechtsträger. Obwohl wir uns bemühen, genaue und aktuelle Informationen zu liefern und diese aus Q

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